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   BSG, 29.01.1971 - 2 RU 154/68   

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https://dejure.org/1971,4436
BSG, 29.01.1971 - 2 RU 154/68 (https://dejure.org/1971,4436)
BSG, Entscheidung vom 29.01.1971 - 2 RU 154/68 (https://dejure.org/1971,4436)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 1971 - 2 RU 154/68 (https://dejure.org/1971,4436)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 32, 191
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 10.05.1968 - 5 RKnU 12/67

    Geminderte Erwerbsfähigkeit - Weiterer Arbeitsunfall - Voraussetzungen der

    Auszug aus BSG, 29.01.1971 - 2 RU 154/68
    Rente wegen eines Arbeitsunfalls, dessen Folgen die Erwerbsfähigkeit um weniger als 20 %, aber wenigstens 10 % mindern, steht dem Verletzten von dem Tage an zu, an dem sich ein weiterer Arbeitsunfall ereignet, sofern dadurch über 13 Wochen die Erwerbsfähigkeit wenigstens um 10 % herabgesetzt wird (vergleiche auch BSGE 10.05.1968 5 RKnU 12/67 = BSG 28, 71).

    In diesem Sinne hat der 5. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 10. Mai 1968 entschieden (BSG 28, 71).

  • BSG, 13.10.1993 - 2 RU 5/93

    Unfallversicherungsträger - Entzug einer Verletztenrente - Stützrententatbestand

    Der Senat hat bereits entschieden, daß der Anspruch auf Verletztenrente nach § 581 Abs. 3 Reichsversicherungsordnung (RVO) derartige Besonderheiten aufweist, daß er dem Grunde, dh dem Gegenstand nach wesentlich von demjenigen nach § 581 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) verschieden ist (Urteil des Senats vom 28. Februar 1986 - 2 RU 23/84 - in HV-Info 1986, 841; s auch BSG Urteil vom 18. März 1993 - 8 RKnU 4/92 - in HV-Info 1993, 1304), auch wenn für beide gleichermaßen § 580 Reichsversicherungsordnung (RVO) gilt (BSGE 32, 191, 193).
  • BSG, 27.01.1994 - 2 RU 4/93

    Unfallversicherung - Verletztenrente

    Von diesem Grundsatz ausgehend hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, daß wegen eines früheren Arbeitsunfalls mit einer MdE um wenigstens 10 vH beim Eintritt eines weiteren Arbeitsunfalls Verletztenrente nach § 581 Abs. 3 Satz 1 und 2 RVO nur dann zu gewähren ist, wenn die durch diesen - zweiten - Unfall verursachte MdE um wenigstens 10 vH über die 13. Woche nach dem Unfall hinaus andauert (BSGE 28, 71, 72/73; 32, 191, 193; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 570m mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2023 - L 9 U 1630/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Stützrententatbestände -

    Der Beginn der gestützten Rente aus dem früheren Versicherungsfall, vorliegend also die Rente aus dem Arbeitsunfall vom 25.08.1989 beginnt mit dem Tag des späteren Stützfalles, falls er eine MdE um wenigstens 10 v.H. über die 26. Woche hinaus hinterlässt (vgl. BSG, Urteil vom 29.01.1971 - 2 RU 154/68 -, juris Rn. 19; Ricke in BeckOGK, SGB VII, Stand 1.3.2017, § 56 Rn. 11).
  • BSG, 28.02.1986 - 2 RU 23/84
    Über diese Voraussetzungen war im Urteil vom 16. Dezember 1982 nicht zu befinden, da es im Rahmen des % 581 Abs. 3 RVO nicht darauf ankommt, daß für den anderen Arbeitsunfall eine Rente gezahlt wird (s BSGE 32, 191, 193; Brackmann aaO S 570 m).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.10.2010 - L 6 U 254/09
    Dieser Stützrententatbestand, der es rechtfertigte, Verletztenrente auch wegen einer MdE um 10 vH zu gewähren, wäre erst mit dem 2. Unfall der Klägerin am 28. Juli 1995 eingetreten (vgl Urteil des BSG vom 29. Januar 1971, 2 RU 154/68).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.02.2012 - L 10 U 2523/08
    Ausreichend ist insoweit vielmehr der Eintritt des Versicherungsfalls mit einer MdE von wenigstens 10 v.H., unabhängig davon, ob Verletztenrente tatsächlich zu gewähren ist (vgl. BSG, Urteil vom 29.01.1971, 2 RU 154/68).
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